Berufunfähigkeitsrecht Passau

Eine Grippe oder eine Erkältung kann jeden treffen. Schwerwiegende Erkrankungen hingegen, die über einen längeren Zeitraum hinweg andauern, können die Existenz des Betroffenen bedrohen. So belegen aktuelle Statistiken, dass jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines beruflichen Lebens dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum berufsunfähig ist. Das bedeutet, dass der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Konsequenzen sind meist verheerend. Folglich ist die Gefahr groß, dass Sie einen wesentlichen Teil Ihres regelmäßigen Einkommens verlieren. Mit frappierenden finanziellen Auswirkungen und mit einer daraus resultierenden stark beeinträchtigten Lebensqualität. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einem derart existenzbedrohlichen Ernstfall entgegenzuwirken und sich gegen Berufunfähigkeit abzusichern. Wir sind Ihr erfahrener Profi in Sachen Berufunfähigkeitsrecht in Passau.

Rechtsanwalt Dieter W. Schmidt

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Wir als Experten für Berufsunfähigkeitsrecht in Passau sind auf Ihrer Seite

Wer sich rechtzeitig privat abgesichert hat, kann „im Fall der Fälle“ mit einem finanziellen Ausgleich rechnen. Allerdings wird die entsprechende monatliche Rente lediglich in einem bestimmten Umfang gewährt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Leistungen erst nach ausführlicher, langer Prüfung bewilligt werden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht. Denn zunächst müssen Gutachten vorgelegt werden, die besagen, ob ein festgelegter Umfang mit Blick auf die Berufunfähigkeit tatsächlich erreicht wurde oder nicht. Ist eine Berufunfähigkeit gemäß dem Gutachten in einem Umfang von mindestens 50 Prozent gegeben, können Leistungen aus der Berufunfähigkeitsversicherung ausgezahlt werden. Ein überaus zeit- und nervenaufreibendes Prozedere. Wohl dem, der einen erfahrenen Profi mit Blick auf Berufunfähigkeitsrecht in Passau an seiner Seite hat.

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Ihr gutes Recht in puncto Berufunfähigkeitsrecht in Passau

Nach geltendem Berufunfähigkeitsrecht muss der Arzt nach eingehender medizinischer Untersuchung bescheinigen, dass der Betroffene mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sein wird, seinem Beruf nachzugehen. Die Ansprüche vieler Versicheruntsunternehmen in diesem Zusammenhang sind deutlich höher. So wird im Allgemeinen mit Blick auf das geltende Berufunfähigkeitsrecht eine deutlich längere Ausfallzeit vorausgesetzt, ehe überhaupt erst Leistungen aus der Versicherung in Passau bewilligt werden. Oft wird seitens vieler Versicherungen nur noch eine Art Grundabsicherung angeboten. Diese hat mit Blick auf gesundheitliche Probleme nicht nur den Fokus darauf, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Sondern sie prüft zusätzlich, ob der Betroffene in der Lage ist, stattdessen irgendeine andere berufliche Tätigkeit auszuüben. Ist das der Fall, erfolgt keine Leistungserbringung. Die Tragik dabei ist, dass Manager oder andere gestandene Führungskräfte unter diesen Voraussetzungen mitunter gar Pförtnertätigkeiten oder dergleichen übernehmen müssen, um finanziell überhaupt über die Runden zu kommen. Wer keine Tätigkeit über mehr als drei Stunden pro Tag ausüben kann, gilt als vollständig erwerbsgemindert und erhält eine Erwerbsminderungsrente.

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Nehmen Sie sich die Zeit und lassen Sie sich von unserem freundlichen Kompetenzteam ausführlich zum Berufunfähigkeitsrecht in Passau beraten. Wir sind für Sie da, wenn Sie zuverlässige, individuelle Beratung und Hilfestellung rund um das Berufunfähigkeitsrecht in Passau und Umgebung benötigen. Stellen Sie uns Ihre Fragen und vertrauen Sie darauf, dass unser freundliches Kompetenzteam für Ihr Recht eintreten wird. Mit uns als Spezialisten für Berufunfähigkeitsrecht in Passau sind Sie immer auf der sicheren Seite. So wissen unsere anspruchsvollen Klienten seit jeher zu schätzen, dass man sich in Sachen Berufunfähigkeitsrecht in Passau auf uns verlassen kann. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und profitieren Sie von unserem umfassenden Erfahrungsschatz mit Blick auf Berufunfähigkeitsrecht in Passau.